Als Konsequenz daraus würde das aktuelle Bauprojekt den geforderten Strassenabstand von 4 m offensichtlich nicht mehr einhalten können. Dieses Projekt dürfe deshalb nicht bewilligt werden, bevor über die Trottoirpflicht entlang des H.________-wegs abschliessend entschieden worden sei. Würde die Trottoirpflicht erst zu einem Zeitpunkt bejaht, in welchem das projektierte 4-Familienhaus auf GS F.________ bereits erstellt wäre, müsste die Beschwerdeführerin befürchten, dass ihr eigenes Vorland auf Grundstück G.________ für ein Trottoir in Anspruch genommen werden könnte. Jedenfalls würden mit einer rechtskräftigen Baubewilligung und Realisierung eines neuen Mehrfamilienhauses auf GS F.______