Sollte der Gemeinderat seine diesbezügliche Absicht weiterverfolgen und sollte der H.________- weg tatsächlich als Erschliessungsstrasse im Sinne von § 19 StR qualifiziert werden, so müsste auch über die Trottoirführung gesprochen werden, denn das gemeindliche Strassenreglement sehe für Erschliessungsstrassen zwingend auf einer Seite ein Trottoir mit einer Breite von mind. 2 m vor. So wie sich die Situation heute präsentiere, müsste ein durchgehendes Trottoir entlang des H.________-wegs über GS F.________ führen. Als Konsequenz daraus würde das aktuelle Bauprojekt den geforderten Strassenabstand von 4 m offensichtlich nicht mehr einhalten können.