Der geplante Besucherparkplatz sei somit funktionsfähig, entspreche der VSS Norm SN 640 291a und den Anforderungen an die Sicherheit gemäss gemeindlicher Bauordnung. D. Am 26. März 2020 liess A.________ gegen den Beschluss des Regierungsrats vom 25. Februar 2020 Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und Folgendes beantragen: "1. Es sei der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zug vom 25. Februar 2020 aufzuheben. 2. Es seien der Beschluss des Gemeinderates Steinhausen vom 8. April 2019 betreffend Einsprache und Baugesuch sowie die Baubewilligung vom 8. April 2019 aufzuheben.