Das An- und Wegfahren des Besucherparkplatzes sei plausibel aufgezeigt und könne auch anhand des Längsschnitts und des Schnitts S1-S1 im Parkierungskonzept nachvollzogen werden. Dass Senkrechtparkfelder rückwärts angefahren würden, sei zwar nicht die Regel, jedoch zulässig. Der Besucherparkplatz weise ein Längsgefälle von 1,5 % aus. Das Quergefälle betrage gemäss den Planangaben 6,5 % bzw. 16 cm, was nicht üblich sei, gemäss den technischen Normen aber auch nicht untersagt. Zu bedenken sei auch, dass lediglich fünf weitere Parkplätze angefahren würden und der Verkehr in der Tiefgarage somit gering sei. Der geplante Besucherparkplatz sei somit funktionsfähig, entspreche der VSS