Betreffend Besucherparkplatz bzw. dessen Benutzbarkeit erwog der Regierungsrat schliesslich, dieser sei im Untergeschoss im Einmündungsbereich der Tiefgarage neben den fünf Parkplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner geplant. Er sei 5 m tief und ca. 2,65 m breit. Vermasst sei er mit einer Breite von 2,95 m, wobei sich diese Vermassung auf die Mitte der seitlichen Wand und der seitlichen Stütze beziehe. Im Parkierungskonzept vom 18. Februar 2019, Plannummer 32, werde aufgezeigt, wie der Besucherparkplatz angefahren werden könne. Danach fahre das Besucherauto über die Urteil V 2020 12 5