Weiter habe die Gemeindebehörde das streitgegenständliche Baugesuch entgegengenommen und ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage durchgeführt. Das rechtliche Gehör sei bzgl. der verschiedenen Einsprachepunkte gewährt worden. Soweit erforderlich seien die kantonalen Behörden wie zum Beispiel die Denkmalpflege einbezogen worden. Schliesslich habe der Gemeinderat Steinhausen per 8. April 2019 über das Baugesuch und die Einsprache entschieden und diese Entscheide den Parteien koordiniert eröffnet. Der Gemeinderat Steinhausen habe nicht über die Qualifizierung des H.________-wegs als Erschliessungsstrasse oder Grundstückzufahrt