_ gehe, sei nicht darüber zu entscheiden, dass diese (zukünftig) von Süden her zu erschliessen seien. Demzufolge sei auf die Anträge, wonach in verbindlicher Weise über die Qualifikation des H.________-wegs als Erschliessungsstrasse bzw. Grundstückzufahrt zu befinden sei und festzustellen sei, dass die Grundstücke I.________ verkehrsmässig von Süden her zu erschliessen seien, nicht einzutreten.