_ habe fünf Parkplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner und einen Besucherparkplatz vorgesehen. Obwohl der Regierungsrat die frühere Baubewilligung aufgehoben habe, habe er festgehalten, dass das Grundstück sowohl in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht genügend erschlossen sei; die Anforderungen an die Verkehrssicherheit seien gegeben. Der bestehende H.________-weg würde den Anforderungen für eine ausreichende Erschliessung der angrenzenden Liegenschaft im Sinne von § 17 StR genügen (Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2016).