Begründend führte er aus, im vorliegenden Fall gehe es um die Beurteilung der Erschliessung von GS F.________. Dieses werde bzgl. der Autozufahrt bzw. der Einfahrt in die Tiefgarage an der nordöstlichen Ecke über den H.________-weg und die J.________-strasse erschlossen. Es seien fünf Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner und ein Besucherparkplatz vorgesehen. Die Erschliessung für die Fussgänger und Velofahrer erfolge auf der östlichen Seite, wo auch der Hauseingang geplant sei. Beim H.________-weg handle es sich um eine Privatstrasse, welche von der J.________- strasse in Richtung Süden abzweige.