C. Am 2. Mai 2019 liess A.________ Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug erheben und beantragen, es seien der Beschluss des Gemeinderats Steinhausen betreffend Einsprache und Baugesuch sowie die Baubewilligung vom 8. April 2019 aufzuheben. Weiter sei vorab in verbindlicher Weise über die Qualifikation des H.________-wegs zu befinden und festzustellen, dass die Grundstücke GS Nrn. I.________, Gemeinde Steinhausen, verkehrsmässig von Süden her zu erschliessen seien. Am 16. September 2019 fand ein Augenschein statt.