Wie sich aus dem Grundbuchauszug zum Baugrundstück Nr. E.________ nämlich ergebe, sei dieses mit einem öffentlichen Fusswegrecht belastet. Dem entsprechenden Grundbuchbeleg sei zu entnehmen, dass sich das öffentliche Fusswegrecht auf den Bellevueweg und den "Weg gegen Gimenen" beziehe. Beim "Weg gegen Gimenen" handle es sich eindeutig um den Bruibachweg, welcher zwischen dem Bellevueweg und der Gimenenstrasse verlaufe.