5.1 Der Regierungsrat weist in seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 darauf hin, dass das Baugrundstück in der Zone W3 liege. Das Bauvorhaben halte die in dieser Zone geltenden Massvorschriften sowie die Abstandsvorschriften ein. Die Grundstücke östlich des Bellevuewegs hangaufwärts lägen in der Zone W2b. Als massgebende Umgebung sei somit das Gebiet talseitig des Bellevuewegs zu berücksichtigen, weshalb das vorliegende Bauprojekt nicht mit Bauten östlich des Bellevuewegs zu vergleichen sei. Der Augenschein habe gezeigt, dass die Gebäude in der definierten Umgebung sehr unterschiedlich gestaltet seien und kein einheitlicher Baustil auszumachen sei. Auch