südlichen Bereichs. Damit zieht sich die Flucht des Hauptteils über die beiden anderen Bereiche der Westfassade. Das ist es, was der Stadtrat Zug meint, wenn er darauf hinweist, dass der Fussabdruck der Wohnbaute durch das Erdgeschoss definiert werde und sich daran die Hauptfassade orientiere, welche mit dem linken Teil, dem zurückversetzten und offenen Eingangsbereich sowie dem Erdgeschoss erkennbar bleibe – was insbesondere auch für den Fassadenteil unter der Auskragung gilt. Die deutliche Erkennbarkeit der Hauptfassade geht weder durch den vorkragenden Gebäudeteil im 1. und 2. Obergeschoss noch durch das Atrium in der Mitte der Fassade verloren.