Das projektierte Vorhaben hebe sich bereits aufgrund der weiss leuchtenden Farbgebung deutlich von den Nachbarsobjekten ab. Weil das projektierte Gebäude überdies auch mit vier unterschiedlich gestalteten Fassaden daherkomme bzw. auf jeder Seite einen anderen Stil verfolge, entstehe eine Unruhe im Urteil V 2019 99 4