Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass das projektierte Bauvorhaben das einzige Gebäude entlang des Bruibachwegs sein würde, welches zu diesem keinen Abstand einhalte, sondern ihn gar teilweise überrage. Bereits dies bedeute eine Verletzung der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur. Weiter ergebe sich bei der Prüfung der optischen Fernwirkung, dass das projektierte Bauvorhaben die massgebende Umgebung talseitig des Bellevuewegs deutlich überragen werde. Kein anderes Gebäude westlich bzw. talseitig des Baugrundstücks weise eine derartige Höhe auf und rage dermassen hervor wie der ausgesteckte Baukörper.