4.3 Das vorliegend zu beurteilende Einfamilienhaus hält die Vorschriften der Zone W3 ein und übersteigt die maximal zulässige Geschosszahl sowie die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht. Das neue Wohnhaus weist eine zeitgenössische Architektur auf. Das Gebiet befindet sich in keiner Ortsbildschutzzone, weshalb an die Einordnung keine besonders strengen Massstäbe zu setzen sind. Es ist der Bauherrschaft zuzustimmen, dass das massgebende Quartier, auch wenn man es – wie es der Regierungsrat tut – auf das in der Zone W3 liegende Gebiet talseitig des Bellevuewegs beschränkt, kein homogenes Gefüge bildet.