3.3 Das Untergeschoss des umstrittenen Projekts besteht aus einer Auto-/Velo- Einstellhalle mit 7 (Auto-)Parkplätzen, zwei Kellerräumen, zwei Technikräumen, einem Raum für Waschen/Trocknen und einem Korridor. Der Garagenteil im südwestlichen Teil des GS E.________, wo das Untergeschoss am nächsten zum Grundstück des Beschwerdeführers reicht (Abstand 1 m), liegt bis zur Fassade des Erdgeschosses des umstrittenen Bauprojekts unter dem Terrain. Ab der Erdgeschossfassade überragt das Untergeschoss auf der Südseite des Gebäudes das gewachsene Terrain auf einer Länge von ca. 50 cm über 1 m in östlicher Richtung.