Beim Ausdruck "in erheblichem Masse" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der von der Baubewilligungsbehörde im Einzelfall ausgelegt werden muss. Das gewachsene Terrain wird nur dann "unerheblich" überragt, wenn der oberirdische Teil von so geringer Bedeutung ist, dass die Baute ihren Charakter als unterirdische Baute behält. Zur Beantwortung dieser Frage können verschiedene Kriterien herangezogen werden, wie der Umstand, ob eine Baute auf allen Seiten aus dem Boden herausragt oder nicht, ob ein bestimmtes Höhenmass nicht überschritten wird und wie sich die Baute im Verhältnis zum Nachbargrundstück präsentiert. Die Geländeverhältnisse spielen ebenfalls eine Rolle.