werden. Die Gebietsabgrenzung des Regierungsrats im erwähnten Beschwerdeentscheid komme auch für die Beurteilung des vorliegenden Baugesuchs zur Anwendung. Auch betreffend die Gestaltung der bestehenden Fassaden sei mit dem Regierungsrat festzustellen, dass im massgebenden Gebiet kein einheitliches Fassadenbild erkennbar sei. Das Bauvorhaben sei an den Bellevueweg adressiert, die grosszügigen Fensterfronten zeigten westwärts gegen den Zugersee. Die Fensteraufteilung sei überarbeitet worden. Gemäss Dispositivziffer II.12 des mitangefochtenen Baubewilligungsentscheids sollten die Mauern gegen die Grenzen mit Kletterpflanzen begrünt werden.