Demgegenüber führe das Bauvorhaben der Beschwerdegegner einen neuen architektonischen Typus ein. Davon zeuge bereits die verwinkelte Fassade, welche es an Stringenz missen lasse. Ähnlich verhalte es sich mit Blick auf die Anordnung der Fenster. Denn diese lasse sich mit den bestehenden, umliegenden Gebäuden nicht in Einklang bringen. Wie vorstehend bereits erläutert, überrage das Erdgeschoss das gewachsene Terrain über weite Strecken erheblich. Die Höhenlage des Untergeschosses habe deshalb auch zur Folge, dass das ganze Gebäude gegenüber den umliegenden Gebäuden massiv in Erscheinung trete.