Immerhin hat der Stadtrat jedoch mit Ziff. II.2.4 seiner Baubewilligung im Sinne einer milderen Massnahme verlangt, dass für die Lage der Bauzufahrt und die Bauplatzinstallation ein Situationsplan einzureichen ist. Damit kann die Baubehörde die Baufreigabe – falls aus Sicherheitsgründen angezeigt – immer noch verweigern.