hervorgeht, dass die geplanten Bauarbeiten und/oder die Zu- und Wegfahrten die Umgebung des Baugrundstücks besonders zu gefährden drohten. Es kann durchaus vorkommen, dass sich Baustellen, wie hier, an einem Schulweg befinden. Dort trägt die Bauherrschaft in jedem Fall die Verantwortung für die Sicherung der Baustelle und des Umgeländes der Baustelle, ohne dass dies ausdrücklicher Teil der Prüfung des Baugesuchs sein muss. Der Stadtrat hat daher zu Recht darauf verzichtet, entsprechende Pläne zur Bewilligung einzufordern. Immerhin hat der Stadtrat jedoch mit Ziff.