6. 6.1 Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, mit Blick auf einen möglichen Baubeginn sei es nicht ersichtlich, wie die Bauherrschaft die Baustelle erschliessen wolle. Beim Bruibachweg handle es sich nämlich um den einzigen Schulweg für die Kinder, welche aus dem Quartier in den Kindergarten und das Schulhaus Gimenen gelangen müssten. Wie unter diesen Umständen eine Baustellenerschliessung, zudem eine solche, welche die Sicherheit nicht gefährde, erfolgen solle, sei unklar.