Es gibt jedoch keine Hinweise, dass sich die zuständigen Behörden bei der Waldfeststellung geirrt hätten. Die Bestockung im südlichen Teil des GS F.________ ist zwar stark, sie als Wald zu bezeichnen geht jedoch zu weit. Bereits am Augenschein vom 7. Februar 2019 wies der Vorsitzende des Augenscheins darauf hin, dass die Brücke des Bellevuewegs über den Bruibach beidseitig des Bachbetts im Nordosten und Südosten stark bestockt sei. Gleichzeitig erklärte er aber, dass es sich nur bei der südöstlichen Seite des Bachbetts um einen Wald im rechtlichen Sinn handle (BD-Beil. B 7, S. 2).