auf ihrem Grundstück Nr. E.________ Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat. Das von ihr im Anschluss an den regierungsrätlichen Entscheid beim Verwaltungsgericht unter der Dossiernummer V 2017 27 anhängig gemachte Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren konnte mit Verfügung vom 30. August 2017 wegen aussergerichtlicher Einigung bzw. Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben werden.) Aus diesen Gründen kann im vorliegenden Verfahren auf die Durchführung eines weiteren Augenscheins verzichtet werden.