4.2 Für die Beschwerdeführerin ordnet sich hingegen der klotzartige Neubau in keiner Weise in die bestehende Umgebung ein. Der geplante Neubau rage wie ein steiler Turm aus dem sonst bezüglich der Höhe der Bauten in der Zone W3 einheitlich erscheinenden Quartierbild empor. Mit seiner markanten Höhe würde er im Vergleich zum schmalen Bellevueweg und dem noch kleineren Bruibachweg wie ein schluchtartiger Abhang das Umgebungsbild verändern. Das geplante Bauvorhaben setze sich vom natürlich gewachsenen Quartierbild deutlich ab, weil es mit seiner Höhe und seinen Massen die hangabwärts und auf gleicher Höhe in der Zone W3 liegenden Gebäude geradezu erdrossle.