Westfassade ist somit bestimmend für das murale Band bzw. die Terrasse des 2. Obergeschosses im mittleren Bereich sowie für das Erdgeschoss des südlichen Bereichs. Damit zieht sich die Flucht des Hauptteils über die beiden anderen Bereiche der Westfassade. Auch durch das Attikageschoss, welches den ordentlichen Grenzabstand einhält und somit nicht Teil der Auskragung ist, wird die deutliche Erkennbarkeit der Hauptfassade nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil verstärkt.