Auf der gegenüberliegenden Seite des Bauprojektes grenze der Bruibachweg an Wald an. Die projektierte Baute halte den Abstand zum Wald bei weitem nicht ein. Sowohl der Regierungsrat als auch der Stadtrat von Zug hätten es unterlassen, die Waldproblematik zu berücksichtigen und die zuständigen Forstbehörden zu involvieren. Und schliesslich sei mit Blick auf einen möglichen Baubeginn nicht ersichtlich, wie die Bauherrschaft die Baustellenerschliessung, zudem eine solche, welche die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg nicht gefährde, vornehmen wolle. C. Den verlangten Kostenvorschuss von Fr. 1'500.– leistete die Beschwerdeführerin innert der ihr dafür gesetzten Frist.