Weiter ordne sich der klotzartige Neubau in keiner Weise in die bestehende Umgebung ein. Der geplante Neubau rage wie ein steiler Turm aus dem sonst bezüglich der Höhe der Bauten in der Zone W3 einheitlich erscheinenden Quartierbild empor. Mit seiner markanten Höhe würde er im Vergleich zum schmalen Bellevueweg und dem noch kleineren Bruibachweg wie ein schluchtartiger Abhang das Umgebungsbild verändern. Urteil V 2019 97 3 Das Bauvorhaben erdrossle die hangabwärts und auf gleicher Höhe in der Zone W3 liegenden Gebäude geradezu.