Das Strassenverkehrsamt führt das Fachwissen des Beschwerdeführers als Landwirt und Vize- Kommandant der Feuerwehr Cham ins Feld, wonach er hätte bemerken müssen, dass er mit einer nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Fahrzeugkombination gefahren sei. Analysiert man das Einvernahmeprotokoll der Zuger Polizei vom 1. Februar 2019 (STVA-act. 2, Einvernahmeprotokoll S. 4 ff.), zeichnen die Aussagen des Beschwerdeführers hinsichtlich seines Verschuldens ein geteiltes Bild. Unter Frage 22 erweckt er den Eindruck, dass er vor dem Losfahren die Fahrzeugkombination sorgfältig und genau geprüft hat.