6. 6.1 Was unter die Begriffe "betriebssicher" respektive "vorschriftsgemäss" fällt, wird im Gesetz nicht definiert (Urteil Verwaltungsgericht ZH VB.2017.00109 vom 16. Juni 2017 E. 4.4). Gemäss Giger ist "‘Betriebssicherheit’ […] nicht nur im engeren, technischen Sinne, sondern in weiterer, sich mit dem Terminus ‘Verkehrssicherheit’ deckender Bedeutung zu verstehen (so schon BGE 78 I 102, Prax. 1952 No. 123). Was alles dazu gehört, kann unmöglich abschliessend beschrieben werden. Räder müssen selbstverständlich so befestigt sein, dass sie sich während der Fahrt nicht lösen" (Giger, a.a.