Die Bestimmung von Art. 93 Abs. 2 SVG sanktioniert nicht nur das Führen vorschriftswidriger Fahrzeuge im Sinn von Art. 219 VTS, sondern sie bezieht sich darüber hinaus auf Art. 29 SVG (Urteil BGer 6B_1099/2009 vom 16. Februar 2010 E. 3.1; BGE 115 IV 144 E. 2b mit weiteren Hinweisen). Danach dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so Urteil V 2019 93 10