 ungenügendes Bremssystem bei einer Anhängerlast von mehr als den gemäss Traktor-Fahrzeugausweis gestatteten sechs Tonnen; Urteil V 2019 93 9  fehlendes Herstellerschild am Anhänger;  fehlende Bekanntgabe der Reifentragfähigkeit am Anhänger;  ungenügende Beleuchtung am Anhänger.