F. Mit Duplik vom 7. Januar 2020 hält das Strassenverkehrsamt vollumfänglich an seiner Verfügung fest und beantragt weiterhin die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Es erwidert im Wesentlichen, dass der angeblich unterlassene Eintrag in einem 2019 neu ausgestellten Fahrzeugausweis ohne Angabe von Kontrollschildnummer und Prüftermin nicht geprüft werden könne. Die Vorbringen des Beschwerdeführers Urteil V 2019 93 5 änderten letztlich nichts an dem Umstand, dass der Anhänger Marke "Eigenbau" nicht betriebssicher verkehrt und schliesslich ein Rad verloren habe.