Anhänger voll und ganz vom Fahrzeuglenker zu beurteilen. Bei einem selbst gebauten und nicht eingelösten Anhänger werde vom Fahrzeuglenker ein umso höheres Wissen bezüglich der Betriebssicherheit vorausgesetzt. Die Verantwortung, dass die technischen Vorgaben beim nicht eingelösten Anhänger eingehalten werden, liege ganz alleine beim Fahrzeuglenker. Auch der Umstand, dass der nicht betriebssichere Anhänger das rechte Hinterrad unmittelbar in der Nähe einer Bushaltestelle, welche zur fraglichen Zeit viertelstündlich bedient bzw. angefahren werde, verloren habe, lasse die Beurteilung als lediglich leichte Widerhandlung nicht zu.