 ungenügendes Bremssystem bei einer Anhängerlast von mehr als den gemäss Traktor-Fahrzeugausweis gestatteten sechs Tonnen;  fehlendes Herstellerschild am Anhänger;  fehlende Bekanntgabe der Reifentragfähigkeit am Anhänger;  ungenügende Beleuchtung am Anhänger. Die Fahrzeugkombination habe der Beschwerdeführer am 22. Januar 2019, ca. 18.15 Uhr, auf der Sinserstrasse in Cham stadteinwärts gelenkt. Auf der Höhe der Bushaltestelle Heiligkreuz sei das rechte Hinterrad des Anhängers abgebrochen, wobei eine ca. 12 m lange Kratzspur auf dem Strassenbelag entstanden sei.