Mit dem Strassenverkehrsamt ist festzustellen, dass fahrberechtigt ist, wer den Führerausweis vom Strassenverkehrsamt nach einer polizeilichen Abnahme wieder ausgehändigt erhält, nicht wer mit einer erhofften Rücksendung lediglich rechnet. Gerade die Rücksendung der Führerausweise per Einschreiben mit Rückschein, wie sie das Strassenverkehrsamt vornimmt, dient dem Zweck, auf den Tag genau festzuhalten, wie lange die Zeitdauer zwischen polizeilicher Abnahme eines Führerausweises und der vorläufigen Wiederaushändigung durch das Strassenverkehrsamt war. Dies ist für jeden Betroffenen daher bedeutsam, weil dieser Zeitraum auf einen späteren Warnungsentzug vollumfänglich angerechnet wird.