Betroffenen wegen fehlender Reife nicht als gegeben, ist ein Sicherungsentzug Urteil V 2019 92 11 unter Beachtung der Empfehlungen des Gutachters (allfällige Wiedererteilung des Führerausweises unter den Auflagen und Bedingungen von 10 Therapiestunden und des Bestehens einer verkürzten Kontrolluntersuchung) nicht zu beanstanden (Urteil BGer. 6A.23/2004 vom 11. Juni 2004; vgl. auch Urteil BGer 6A.105/2003 vom 21. März 2003).