L. Begeht ein junger Lenker innerhalb von rund 3 Jahren seit Erhalt des Führerausweises drei gravierende Verkehrsregelverletzungen (was zu folgenden Massnahmen führte: zwei Monate Führerausweisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen; vier Monate Führerausweisentzug wegen unangepasster Geschwindigkeit, Überquerung einer Sicherheitslinie zum Zwecke des Überholens und Geschwindigkeitserhöhung, um nicht überholt zu werden; Selbstunfall mit Totalschaden wegen abgefahrener Reifen), und erachtet das schlüssige verkehrspsychologische Gutachten die fahrcharakterliche Eignung des