Folgende Vorfälle zwingen die Behörden zur verkehrspsychologischen bzw. psychiatrischen Abklärung der charakterlichen Eignung des Betroffenen, drängen aber eine sofortige Anordnung eines Sicherungsentzugs ohne vorgängige Begutachtung der Persönlichkeit des Betroffenen durch einen Spezialisten nicht auf: Zwischen 1993 und 1998 jährlich eine Administrativmassnahme wegen Verstosses gegen das SVG (1993 erfolgte eine Verwarnung, 1996 der Entzug des Führerausweises für sechs Monate und in den übrigen Jahren der Entzug des Führerausweises für jeweils einen Monat) und zwei neue Verfehlungen im Jahre