(bzw. nach der sechsten innerhalb von zehn Jahren), wobei diese Verkehrsregelverletzungen zu insgesamt 4 Führerausweisentzügen zwischen einem und acht Monaten geführt haben (Urteil BGer 6A.4/2004 vom 22. März 2004). J. Folgende Vorfälle zwingen die Behörden zur verkehrspsychologischen bzw. psychiatrischen Abklärung der charakterlichen Eignung des Betroffenen, drängen aber eine sofortige Anordnung eines Sicherungsentzugs ohne vorgängige Begutachtung der Persönlichkeit des Betroffenen durch einen Spezialisten nicht auf: