Die charakterliche Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen steht in Frage, wenn der Betroffene innerhalb von knapp drei Jahren vier Verkehrsregelverletzungen begeht, die zu drei Führerausweisentzügen und zur Anordnung eines Verkehrserziehungskurses geführt haben (Urteil BGer 6A.48/2004 vom 26. August 2004). H. Einem Taxichauffeur, gegen den zwischen 1993 und 1999 vier Führerausweisentzüge und eine Verwarnung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen werden mussten, wobei im Rahmen der letzten beiden Entzüge der Hinweis erfolgt war, dass er im