D. Der Fahrzeuglenker, dem zwischen November 1998 und März 2007 sechs Mal der Führerausweis entzogen worden war und der sich erneut drei weiterer Verkehrsregelverletzungen schuldig macht (Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahren trotz Ausweisentzug; den Verhältnissen unangepasste Geschwindigkeit u.a.), muss der Überprüfung seiner Fahreignung unterzogen werden (Urteil BGer 1C_189/2008 vom 8. Juli 2008). E.