Angesichts des grossen Gefährdungspotentials, welches dem Führen eines Motorfahrzeuges eigen ist, erlauben schon Anhaltspunkte, die den Fahrzeugführer als besonderes Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer erscheinen lassen und ernsthafte Zweifel an seiner Fahreignung erwecken, den vorsorglichen Ausweisentzug. Der strikte Beweis für die Fahreignung ausschliessende Umstände ist nicht erforderlich. Ist dieser Beweis erbracht, so muss unmittelbar ein Sicherungsentzug verfügt werden. Können die notwendigen Abklärungen nicht rasch und abschliessend getroffen werden, so muss der Ausweis schon Urteil V 2019 92 7