Nach Ansicht des Bundesgerichts seien der Grad der Gefährdung und des Verschuldens zu beurteilen, um die Dauer eines Führerausweisentzugs zu bestimmen (Art. 16 Abs. 3 SVG). Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob besondere Umstände es nicht rechtfertigen, den Fall als schwerwiegender oder umgekehrt weniger schwerwiegend anzusehen. Die Verfügung betreffend den Sicherungsentzug des Führerausweises stelle eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre der Person dar und müsse daher auf einer genauen Untersuchung der entscheidenden Umstände beruhen. Die Prognose müsse auf der Vorgeschichte des Fahrers und seiner persönlichen Situation basieren.