In Wirklichkeit müsse er in die gleiche Lage versetzt werden wie eine Person, die ein Motorfahrzeug fahre, aber ihren Führerausweis zu Hause vergessen habe. Das subjektive Element des begangenen Fehlers müsse daher differenziert betrachtet werden, zumal er am 3. August 2019 ein auf 25 km/h begrenztes Fahrzeug gefahren habe. Im Übrigen habe das Strassenverkehrsamt die einschlägigen Bestimmungen und die Rechtsprechung zu systematisch angewandt. Das Kaskadensystem sei unabhängig von den Umständen des Falles angewendet worden. Nach Ansicht des Bundesgerichts seien der Grad der Gefährdung und des Verschuldens zu beurteilen, um die Dauer eines Führerausweisentzugs zu bestimmen (Art.