Dieser eingeschriebene Brief sei zwar erst am 5. August 2019 abgeholt worden; er, A.________, habe aber die postalische Einladung des eingeschriebenen Briefs, auf welcher die Herkunft des Briefs erwähnt sei, bereits erhalten und deshalb gewusst, dass ihm sein Führerausweis zurückerstattet worden sei. Daher sei unter subjektiven Gesichtspunkten zu berücksichtigen, dass er, als er mit dem Kleinmotorrad unterwegs gewesen sei, im Besitz seines Führerausweises gewesen sei. In Wirklichkeit müsse er in die gleiche Lage versetzt werden wie eine Person, die ein Motorfahrzeug fahre, aber ihren Führerausweis zu Hause vergessen habe.