Vorsitzende der verwaltungsrechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts A.________ auf, dem Gericht bis zum 13. November 2019 eine Beschwerdeschrift in der Amtssprache Deutsch einzureichen, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Gleichzeitig wurde A.________ aufgefordert, ebenfalls bis zum 13. November 2019 einen Kostenvorschuss von Fr. 1'200.– zu bezahlen, was dann A.________ auch fristgerecht vornahm.