Folglich sei sie mangels Zuständigkeit nicht der Ausgleichskasse Zug angeschlossen und es bestehe bei der Ausgleichskasse Zug kein Mitglieder-Dossier über sie. Es sei daher nicht nachvollziehbar, was für Akten von der Ausgleichskasse Zug eingesehen werden wollten und insbesondere nicht, inwiefern sie, D.________, dazu ein Rechtsschutzinteresse habe. Mit Schreiben vom 21. August 2019 und 13. September 2019 erneuerte D.________ ihr Gesuch um Zustellung von Kopien betreffend die C.________ & Cie gegenüber der Ausgleichskasse Zug. Die Ausgleichskasse Zug äusserte sich dazu nicht mehr.