8. Schliesslich bleibt festzustellen, dass das Gerichtsverfahren aufgrund des doppelten Schriftenwechsels in die Länge gezogen wurde. Eine Evaluation der bisher getroffenen Massnahmen zur schulischen Förderung von D.________ unter Einbezug sämtlicher involvierten Stellen bis spätestens 31. März 2020 ist dadurch verunmöglicht worden. Hingegen sollte mit Blick auf das Schuljahr 2020/21 eine Evaluation noch rechtzeitig möglich sein. Dabei soll sowohl die Beschulung in der Regeklasse als auch in der G.________ evaluiert werden, was ein Schulbesuch und den Einbezug der aktuellen Lehrpersonen von D.________ bedingt.